Kanzlei Scheubrein Logo

Wappen


Dr. Helmut Scheubrein - Öffentlicher Notar

Das Berufsbild

Aufgabenbereiche - was können wir für sie tun

Der Beruf

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und auf Wunsch auch die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden sicher. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein. Echten notariellen Urkunden kommt daher vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können aus diesem Grund genauso vollstreckbar sein wie rechtskräftige Gerichtsurteile.

zum Seitenanfang

Die Pflichten

  • Der Notar hat eine notarielle Urkunde nur in Übereinstimmung mit allen Beteiligten zu erstellen. Dabei steht stets die umfassende und neutrale Beratung der Klienten im Mittelpunkt. Er klärt die Beteiligten über mögliche inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche Rechtsfolgen auf.
  • Der Notar unterliegt aufgrund seiner Stellung sogar einer Tätigkeitspflicht, das bedeutet, der Notar darf eine Amtshandlung nicht verweigern. Ausnahmen sind z.B. nur dann gegeben, wenn er selbst oder seine Verwandten an der Sache beteiligt sind oder das Geschäft an sich verboten ist.
  • Der Notar ist dazu berufen, Sie allgemein und unparteiisch in jeder Rechts- und Lebenslage umfassend zu beraten und zu betreuen. Das macht ihn zum idealen Partner in nahezu allen anstehenden Fragen.
  • Kommen Sie einfach vorbei und machen sich einen Termin aus. Als moderner Dienstleistungsbetrieb ist die Betreuung selbstverständlich auch außerhalb der Kanzlei und der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Die erste persönliche, kurze Beratung ist in den meisten Fällen sogar kostenlos. Der Notar unterliegt der regelmäßigen Kontrolle der Notariatskammer und muss strenge disziplinarrechtliche Regeln befolgen

zum Seitenanfang

Die Prinzipien

  • Unabhängigkeit: Der Notar ist zwar Träger eines öffentlichen Amtes, doch ist er vom Staat unabhängig und übt seinen Beruf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus. Er ist in dieser Rolle keiner Weisung – von wem auch immer - unterworfen
  • Unparteilichkeit: Der Notar ist – ähnlich einem Richter – zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er vertritt nicht einseitig die Interessen eines Auftraggebers. Er muss auf ausgewogene Rechts- und Vertragsverhältnisse hinwirken, um Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden und sichere Rechtsverhältnisse zu schaffen.
  • Öffentlicher Glauben: Dem Notar sind besondere Aufgaben der Rechtspflege übertragen. Was der Notar in seinen öffentlichen Urkunden bestätigt, hat besondere Beweiskraft. Deshalb genießt er auch besonderes Vertrauen.
  • Vertraulichkeit: Der Notar und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt gegebenenfalls auch gegenüber allen staatlichen Behörden. Aus diesem Grunde können Sie mit ihrem Notar alles besprechen und ihm alles anvertrauen.
  • Sicherheit: Wenn ein Notar Geld, Urkunden oder Dokumente übernimmt, unterliegt er besonders hohen strengen Richtlinien und bietet darüber hinaus einen hohen Versicherungsschutz.
  • Verfügbarkeit: Derzeit gibt es über 470 Notariate in Österreich. Die Verteilung dieser Notarstellen ist gesetzlich geregelt. So ist garantiert, dass die Notarstellen in Österreich flächendeckend und gleichmäßig verteilt sind. Damit wird verhindert, dass die Ballungsräume auf Kosten der ländlichen Gebiete bevorzugt werden. Die Notare sind überall da, wo Bedarf nach Rechtspflege und Beratung besteht – und nicht nur dort, wo Geschäft winkt.

zum Seitenanfang